Travemünder Ärzteverein
Satzung
§ 1
§ 2
Zweck des Vereins
Der Travemünder Ärzteverein e. V. will die Travemünder Ärzte und andere medizinische Berufsgruppen auf freiwilliger Grundlage zur Wahrung ihrer Berufsinteressen zusammenschließen und hierbei insbesondere
1. eine qualitativ hochwertige ambulante Versorgung der Patientinnen und Patienten fördern,
2. ambulante Versorgungsstrukturen in Travemünde erhalten,
3. kooperative Strukturen auf verschiedenen Ebenen der medizinischen Versorgung schaffen und pflegen,
4. die Leistungsfähigkeit, Unabhängigkeit und wirtschaftliche Überlebensfähigkeit der Praxen und Versorgungseinrichtungen im Gesundheitswesen in Travemünde fördern und sichern,
5. die Öffentlichkeit über das vielfältige Spektrum medizinischer Leistungen in der ambulanten Versorgung in Travemünde informieren und
6. die medizinische Fortbildung der Vereinsmitglieder fördern.
§ 3
Aktivitäten des Vereins
§ 4
Mitgliedschaft
§ 5
Organe des Vereins
Organe des Vereins sind:
1. Die Mitgliederversammlung
2. Der Vorstand
§ 6
Mitgliederversammlung
§ 7
Vorstand
· dem/der 1. Vorsitzende/n,
· dem/der 2. Vorsitzende/n und
· dem/der Schatzmeister/in
Der/die Schatzmeister/in führt zugleich als Schriftführer/in die laufenden Geschäfte des Vereins.
§ 8
Mitgliedsbeiträge
§ 9
Ende der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft erlischt durch
1. schriftliche Kündigung des Mitglieds zum Schluss eines Kalenderjahres mit einer Frist von 3 Monaten.
2. Ausschluss des Mitgliedes aufgrund eines Vorstandsbeschlusses nach § 8 Abs. 5.
3. Ausschluss des Mitgliedes aufgrund eines
Vorstandsbeschlusses, wenn das Mitglied in grober Weise gegen die Satzung des Vereins verstößt oder durch sein Verhalten innerhalb oder außerhalb des Vereins das Ansehen desselben gefährdet oder
schädigt. Dem Mitglied steht es in diesem Fall frei, gegen diesen Beschluss binnen Wochenfrist nach Zustellung desselben an ihn Beschwerde gegen den Ausschluss einzulegen. Die Beschwerde ist zu
richten an den Vorstand, der die Beschwerde auf der nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung derselben zur Entscheidung vorlegt. Die Entscheidung der Mitgliederversammlung über die Beschwerde
ist endgültig. Die Zustellung des Ausschluss-Beschlusses hat schriftlich zu erfolgen, wobei die Zustellung per E-Mail oder in anderer elektronischer Form als schriftlich anerkannt
wird.
§ 10
Liquidation des Vereins
Es folgen Unterschriften aller Gründungsmitglieder